Bebauungsplan Nr. N41 "Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße", 2. vereinfachte Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Demografie, Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 11.05.2010 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. N 41 „Hauptstraße / Rektor-Wilger-Straße“ wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Durch die Änderung sollen die überbaubaren Flächen im Bereich des Platzes am Ladenzentrum Hauptstraße in Neubeckum den heutigen Nutzungsansprüchen angepasst werden.
Die Grundzüge der Planung werden durch die vereinfachte Änderung nicht berührt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Absatz 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c BauGB „Überwachung“ der Umweltauswirkungen ist nicht anzuwenden.
Der Geltungsbereich der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. N 41 „Hauptstraße / Rektor-Wilger-Straße“ umfasst die Grundstücke Flur 307, Flurstücke 270 und 271.“

In seiner Sitzung am 23.11.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Demografie, Umwelt- und Klimaschutz folgenden Beschluss gefasst:
„Der Entwurf und die öffentliche Auslegung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 41 „Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße“ und die Begründung werden gemäß § 13 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.“

Lageplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Plandetails

Bebauungsplan

Begründung