Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Demografie, Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 22.03. 2011 folgenden Beschluss gefasst:Die Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. Kspl. 1 Roland wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Im Rahmen der 4. vereinfachten Änderung sollen die vorhandenen überbaubaren Flächen des All-gemeinen Wohngebietes geändert werden. Die Festsetzungen, die für die angrenzenden Berei-che des Bebauungsplanes einzelne überbaubare Flächen in offener Bauweise, maximal 2 Voll-geschosse bereits gelten, sollen für den Bereich der vereinfachten Änderung weitestgehend übernommen werden.
Die vereinfachte Änderung betrifft die Grundstücke Flur 155, Flurstücke 358 und 618.
Die Grundzüge der Planung werden durch die vereinfachte Änderung nicht berührt. Im vereinfach-ten Verfahren wird gemäß § 13 Absatz 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c BauGB Überwachung der Umweltauswirkungen ist nicht anzuwenden.
Des Weiteren hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Demografie, Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 18.10. 2011 folgenden Beschluss gefasst: Der Entwurf und die öffentliche Auslegung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. Kspl. 1 Roland und die Begründung werden gemäß § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut beschlossen.