Bebauungsplan Nr. 12 Gewerbegebiet "Steinbrink", 1. Änderung,Teil C
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Teil C Gewerbegebiet Steinbrink sollen auf den bisherigen Sondergebietsflächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe gewerbliche Bauflächen festgesetzt werden. Die gewerbliche Nachnutzung der Grundstücke soll optimiert werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Das beschleunigte Verfahren ist anwendbar, weil damit die gewerbliche Nachnutzung für einen vorhandenen, brachgefallenen Einzelhandelsstandort gesichert wird.
Lageplan
Ansprechperson
Herr Johannes Waldmüller, Telefon: 02521 29-6901, E-Mail: waldmueller@beckum.de
Frau Pia Stricker, Telefon: 02521 29-6904, E-Mail: stricker@beckum.de