Im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplan Nr. 60 Gewerbegebiet "Obere Brede/Tuttenbrock" soll ein Teil der gewerblichen Bauflächen GE 3 in den Strandbereich des Tuttenbrocksees verschoben werden, um die Errichtung eines Servicegebäudes Strandbad / Wasserski in Seenähe zu ermöglichen. Die Festsetzungen des GE 3, die für die angrenzenden Flächen des Bebauungsplanes gelten, werden für den Bereich der vereinfachten Änderung übernommen. Die Gliederung der Wasserfläche zwischen einer Fläche für Wassersport und einer Fläche für Badenutzung wird angepasst.