Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 soll auf dem Grundstück Göttfricker Weg Nr. 18 die Erweiterung und den Neubau fehlender Nebenanlagen für das Schwester-Blanda-Haus ermöglichen.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt.