Welche Flächen sind der Landwirtschaft vorbehalten und welche dem Gewerbe?
Das alles steht im Flächennutzungsplan (FNP). Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet Beckums und stellt die langfristig geplante Nutzung der Flächen für einen Zeitraum von etwa zehn bis 15 Jahren dar. Dabei geht es um Flächen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, öffentliche Grünflächen, Abgrabungsflächen, Flächen für die Landwirtschaft oder den Naturschutz.
Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen so die städtebaulichen Zielvorstellungen einer Gemeinde (§ 6 (1) BauGB). Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte Bodennutzung nur flächenweise, also nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Der Flächennutzungsplan ist die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Stadt Beckum ist seit dem 12. Juli 2003 wirksam und wurde mehrfach geändert. Er liegt zur Einsicht während der Dienststunden beim Fachdienst Stadtplanung aus.