Bebauungsplan Nr. 33 "Ahlener Straße / Vorhelmer Straße", 2. Änderung
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 Ahlener Straße / Vorhelmer Straße soll auf der bisherigen Fläche für Gemeinbedarf; hier: Kindertagesstätte, Kindergarten eine Wohnbebauung ermöglicht werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt.
Lageplan
Ansprechperson
Herr Tim Jürgens, Telefon: 02521 29-6902, E-Mail: juergens.t@beckum.de