Die bisherige Gemeinbedarfsfläche soll zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt werden. Dies dient der Realisierung einer Wohnanlage für barrierefreies und betreutes Wohnen im Paterweg 50, derzeitiger Standort der Verwaltung des Kinderheims und weiteren Einrichtungen. Weiteres Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Modifizierung der bisherigen Festsetzung Gemeinbedarfsfläche im Hinblick auf die derzeitigen und künftigen Nutzungen.
Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 Everkeweg wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 Everkeweg ersetzt.