Die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Beckum in seiner Sitzung am 5. November 2013 als Satzung beschlossenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Everke Kamp“. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB . Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Everke Kamp“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 13. November 2013 in Kraft getreten.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst. Anstelle der bisherigen Darstellung „Öffentliche Grünfläche“ wird künftig eine „Wohnbaufläche“ dargestellt.