4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Die 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Beckum in seiner Sitzung am 5. November 2013 als Satzung beschlossenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. N80 „Nördlich der Gustav-Moll-Straße“. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. N80 „Nördlich der Gustav-Moll-Straße“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 13. November 2013 in Kraft getreten.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst. Anstelle der bisherigen Darstellungen „Öffentliche Grünfläche“ und „Mischgebiete“ wird künftig eine „Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel mit einer maximalen Verkaufsflächen von 1 550 m²“ dargestellt.

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Plandetails

Auszug aus dem Flächennutzungsplan