Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Beckum und nimmt die bisherige Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wie auch deren Höhenbegrenzung zurück. Es sollen mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Konzentrationszonen für Windenergie mehr dargestellt werden. Darüber hinaus sollen die zukünftigen Vorranggebiete für die Windenergie des neuen Regionalplans Münsterland Sachlicher Teilplan Energie nachrichtlich übernommen werden.