Mit dem Bebauungsplan Nr. 57 B "Sachsenstraße" sind die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine Wohnbebauung auf den bisher gewerblich genutzten Grundstücken Sachsenstraße 4 und 6 (Flur 41, Flurstücken 976 und 977) geschaffen worden.
Parallel wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Evangelischer Friedhof" für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57 B "Sachsenstraße" durchgeführt.