Die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Beckum in seiner Sitzung am 7. Juni 2018 als Satzung beschlossenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. N41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. N41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 26. September 2018 in Kraft getreten.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst. Anstelle der bisherigen Darstellung Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen wird künftig eine gemischte Baufläche dargestellt.