Die Berichtigung Nr. 9 des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Beckum in seiner Sitzung am 01.09.2022 als Satzung beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. N41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB für einen Teil des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst. Anstelle der bisherigen Darstellung Gemischte Baufläche wird künftig Wohnbaufläche dargestellt.