Stadtplanung Beckum


Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Neubeckum

Die Berichtigung Nr. 9 des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Beckum in seiner Sitzung am 01.09.2022 als Satzung beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. N41 „Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße“. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB für einen Teil des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst. Anstelle der bisherigen Darstellung „Gemischte Baufläche“ wird künftig „Wohnbaufläche“ dargestellt.

Ansprechperson

  • Frau Pia Stricker, Telefon: 02521 29-6904, E-Mail: stricker@beckum.de

Verfahrensschritte

  • 28.09.2022, Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Anhänge

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Lageplan

Übersichtsplan