Mit Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Realisierung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs geschaffen werden. Dem städtebaulichen Ziel entsprechend, soll die Fläche als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren aufgestellt werden.