Bebauungsplan 103/Zi "Gewerbegebiet" - 1. Änderung
Die fachbezogene Umwandlung der Nutzung eines im Gewerbegebiet Zieverich ansässigen Fachbetriebes erfordert die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 103/ZI. Wesentliches Element dieses planungsrechtlichen Vorgangs ist die Einrichtung eines großflächigen Handelsbetriebes der Fachsparten "Bau- und Ausbaubedarf". - Plangeltungsbereich: Flurstücke 102-107, 112-116 und eine geringe Teilfläche aud dem Flurstück 117 Flur 27 Gemarkung Bergheim, begrenzt durch die B 477, die geplante A 61 und durch die Humboldtstraße - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 04.05.1981, Aufstellungsbeschluss
- 20.05.1981 - 23.06.1981, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 03.08.1981 - 03.09.1981, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 14.09.1981, Satzungsbeschluss
- 24.06.1982, Rechtskraft
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
- Bebauungsplan 103/Zi "Gewerbegebiet Zieverich" - 5. Änderung
- Bebauungsplan 103/Zi - 3. Änderung - "Teil A"
Ist eine Änderung von
Anhänge
Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich
- Plandarstellung (PDF, 1,51 MB)