Bergheim

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Bebauungsplan 103/Zi - 3. Änderung - "Teil A"

Der Eigentümer eines großen Flurstückes im Plangebiet hat eine Gesamtplanung entwickelt, deren Verwirklichung auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 103/Zieverich nicht möglich ist. Da die Stadt unternehmerische Aktivitäten unterstützt, die die grundsätzliche Zielsetzung des Bebauungsplanes mittragen, wird durch die Änderung des Bebauungsplanes ein Teil des Gewerbe- bzw. Industriegebietes Zieverich neu geordnet. Es entfällt eine Erschließungsfläche mit Wendehammer im Plangeltungsbereich. Dadurch ist die Lage des Wendehammers neu zu bestimmen sowie der Zuschnitt der überbaubaren Fläche zu ändern.

- Plangeltungsbereich: Heisenbergstraße, Humboldtstraße, Westgrenze des Flurstückes
Nr. 102, Wegefläche Flurstück Nr. 8, Nordwestgrenze des Flurstückes Nr. 135 (RWE); das Plangebiet liegt in der Flur 27 Gemarkung Bergheim im Gereich des "Gewerbegebietes Zieverich" -

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 28.10.1985, Aufstellungsbeschluss
  • 23.06.1986 - 18.07.1986, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 04.06.1987 - 10.07.1987, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 05.10.1987, Satzungsbeschluss
  • 22.07.1988, Genehmigung
  • 30.08.1988, Rechtskraft

Anhänge

Bebauungsplandarstellung