Bebauungsplan 001/Bm
- Plangeltungsbereich: südlich der Bahnlinie Bedburg - Horrem (Teile der Flur 1, Gemarkung Bergheim und Teile der Fluren 2, 3 und 4, Gemarkung Kenten) - * Dieser Bebauungsplan wurde teilweise aufgehoben sowie teilweise ersetzt durch die Bebauungspläne 29/BM, 38.1/BM, 38.4/BM und 238/BM. * Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 12.11.1958, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 12.06.1961 - 11.07.1961, Öffentliche Auslegung
- 26.03.1962, Satzungsbeschluss
- 26.04.1962, Rechtskraft
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
- B-Plan-Nr. 29/BM und 01/BM, Teilaufhebung Bereich Astrid-Lindgren-Schule"
- Bebauungsplan 001/Bm - 9. Änderung - "Zeppelinstraße"
- Bebauungsplan 001/Bm - 8. vereinf. Änderung - "Daimlerstraße"
- Bebauungsplan 001/Bm - 7. Änderung - "Zeppelinstraße"
- Bebauungsplan 001/Bm - 3. Änderung
- Bebauungsplan 001/Bm - 2. Änderung
- Bebauungsplan 001/Bm - 1. Änderung
Anhänge
Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich
- Bebauungsplan Nr 1/BM (PDF, 1,45 MB)