Bergheim

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Bebauungsplan 001/Bm - 8. vereinf. Änderung - "Daimlerstraße"

Mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/BM sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes an der Ottostraße sowie eines Kinderspielplatzes an der Daimlerstraße geschaffen werden. Aufgrund der innenstadtnahen Lage wird zudem die bauliche Nutzung der Grundstücke verbessert.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 17.08.1998, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.11.1998 - 23.12.1998, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.05.1999, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.06.1999, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Textliche Festsetzungen