Bebauungsplan 027/Bm "Stettiner Straße" - 1. vereinf. Änderung der 3. Änderung
Im Wege der vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB wird im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/BM für die zum Erftflutkanal hin gelegenen Grundstücke an der Verlängerung der Stettiner Straße (Teilflächen aus den Flurstücken 1461, 57-63, Flur 1 Gemarkung Bergheim) festgesetzt:
1) Das Maß der Nutzung von gartenseitig I (1 Vollgeschoss) in II (2 Vollgeschosse als Höchstmaß),
2) die Stellung der Garagen mit einem Stauraum von 5 m ab Straßengrenze,
3) die Gartenhöhe zum Erftflutkanal hin für alle Baugrundstücke auf 0,60 m über liegendem Niveau (hierdurch wird für die Hausgruppe eine eindeutige Grenzhöhe geschaffen),
4) die gestalterischen Festsetzungen der rechtsverbindlichen Fassung der 3. Änderung des Bebauungplanes Nr. 27/BM werden übernommen.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.