Bebauungsplan 038.4/Bm "Stadtkern"
- Plangebiet: Hauptstraße, nördliche Begrenzung der Parzelle 96 Flur 19, Kölner Straße, östliche Begrenzung des Bahnkörpers, östliche Begrenzung der Parzellen 39 und 377 der Flur 3, Zeppelinstraße, Chaunyring, entlang Plangebietsgrenze Bebauungsplan 38.1 - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 06.06.1974, Aufstellungsbeschluss
- 05.07.1974 - 05.08.1974, Öffentliche Auslegung
- 30.09.1974, Satzungsbeschluss
- 18.04.1975, Rechtsverbindlichkeit