Bebauungsplan 150.2/Ke "Am Vogelschutzwäldchen"
Ziel der Planverfahren Nr. 150.1-4/KE "Am Vogelschutzwäldchen" ist es, vordringlich und kurzfristig die Wohnbauflächen, deren Nettogröße ca. 13 ha beträgt, zu nutzen. Der überwiegende Flächenanteil der Wohnbauflächen soll der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und deren Wohnbedürfnissen dienen, ein kleinerer Flächenanteil dem Mietwohnungsbau.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 25.01.1982, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.02.1984, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 27.07.1984, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB