Bebauungsplan 029/Bm "Dresdener Straße"
- Plangebiet: nördliche Begrenzung (Chaunystraße), östliche Begrenzung Fortführung des Berliner Ringes bis zur Chaunystraße, Begrenzung im Süden und Westen die Bebauungspläne Nr. 26/BM und 27/BM sowie Zeißstraße bis Chaunystraße - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 09.07.1969, Aufstellungsbeschluss
- 19.12.1972, Satzungsbeschluss
- 08.06.1973, Rechtsverbindlichkeit
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
- Bebauungsplan Nr. 304/Ke "Albrecht-Dürer-Allee"
- Bebauungsplan 029/Bm - 5. vereinf. Änderung - "Boddenwiese Süd"
- Bebauungsplan 029/Bm - 4. vereinf. Änderung - "Boddenwiese Nord"
- Bebauungsplan 029/Bm - 3. Änderung
- B-Plan-Nr. 29/BM und 01/BM, Teilaufhebung Bereich Astrid-Lindgren-Schule"
- Bebauungsplan 029/Ke - 6. Änderung "Berufskolleg Bergheim"
Anhänge
Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich
- Plandarstellung (PDF, 1,76 MB)