Bebauungsplan 038.1/Bm "Stadtkern" - 3. Änderung
Ziel und Zweck der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38.1/BM ist es, für den Stadtkern aktualisierte Bebauungspläne zu erhalten, die den sanierungsbedingten baulichen und nutzungsmäßigen Gegebenheiten vor Ort und den städtebaulichen Zielen der Stadt Bergheim entsprechen. Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind im wesentlichen folgende Änderungen durchgeführt worden:
- Änderung von Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet waren, in öffentliche Verkehrsflächen,
- Anpassung der Geschosszahlen und der Grundflächenzahlen an die tatsächlichen Gegebenheiten bzw. entsprechend den Zielen der Planung bzw. der neuen Baunutzungsverordnung 1990.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 30.04.1990, Aufstellungsbeschluss
- 07.09.1990 - 10.10.1990, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 25.11.1996 - 30.12.1996, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 27.04.1998, Satzungsbeschluss
- 13.08.1998, Rechtsverbindlichkeit
Anhänge
Bebauungsplandarstellung
- Plandarstellung (PDF, 1,38 MB)
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 146,10 KB)
Begründung
- Begründung BP 38.1 3.Änd. (PDF, 931,18 KB)