Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 5. vereinf. Änderung

Ziel und Zweck der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151.1-2/PA "Gewerbepark Bergheim" im Wege des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB ist es, im Hinblick auf die infrastrukturelle Ausstattung des Gewerbeparkes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Business-Centers in Form einer repräsenativen Bauweise zu schaffen. Dazu wird in einem Teil des Planbereichs die zulässige Höhe von max. 7,00 m auf max. 11,00 m erhöht.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 06.02.1996, Aufstellungsbeschluss
  • 20.05.1996, Satzungsbeschluss
  • 18.09.1996, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung