Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 5. vereinf. Änderung
Ziel und Zweck der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151.1-2/PA "Gewerbepark Bergheim" im Wege des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB ist es, im Hinblick auf die infrastrukturelle Ausstattung des Gewerbeparkes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Business-Centers in Form einer repräsenativen Bauweise zu schaffen. Dazu wird in einem Teil des Planbereichs die zulässige Höhe von max. 7,00 m auf max. 11,00 m erhöht.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 06.02.1996, Aufstellungsbeschluss
- 20.05.1996, Satzungsbeschluss
- 18.09.1996, Rechtsverbindlichkeit
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 8. Änderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 7. Änderung - "Nordöstliche Erweiterung Gewerbepark"
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 6. vereinf. Änderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 4. Änderung - "Verlegung Industriestammgleis"
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 3. vereinf. Änderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 2. vereinf. Änderung - Textänderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 1. vereinf. Änderung - "Willy-Messerschmitt-Straße"