Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim"
Ziel des Planverfahrens Nr. 151.1-2/PA "Gewerbepark Bergheim" ist die Ausweisung neuer, stadtnaher Gewerbeflächen. Darüber hinaus ist es erklärtes Ziel der Stadt, ein Gegengewicht zur bergbaubedingten gewerblichen Monostruktur zu schaffen und die Arbeitsplatzsituation im hiesigen Raum entscheidend zu verbessern. Die Erschließung des Gebietes ist aussschließlich über die neugebaute Kreisstraße 41 vorgesehen; im Zuge dieser Straße ist über die B 55 und B 477 der Autobahnanschluss an die A 61 gegeben.
Hinweise:
Zu diesem Plan ist mindestens eine Änderung vorhanden (siehe Verlinkung auf der rechten Seite).
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 12.09.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 20.04.1990, Genehmigung der BezReg Köln
- 18.10.1990, Rechtsverbindlichkeit
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 9. Änderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 8. Änderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 7. Änderung - "Nordöstliche Erweiterung Gewerbepark"
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 6. vereinf. Änderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 5. vereinf. Änderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 4. Änderung - "Verlegung Industriestammgleis"
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 3. vereinf. Änderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 2. vereinf. Änderung - Textänderung
- Bebauungsplan 151.1-2/Pa "Gewerbepark Bergheim" - 1. vereinf. Änderung - "Willy-Messerschmitt-Straße"
Anhänge
Bebauungsplandarstellung
- Plandarstellung (PDF, 3,51 MB)
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 577,90 KB)
Begründung
- Begründung (PDF, 800,42 KB)