Bebauungsplan 229/Gn "Kernbereich"
Ziel und Zweck des Planungsverfahrens Nr. 229/GN "Kernbereich" in Form eines Textbebauungsplanes ist es, im Kernbereich des Stadtteils Glessen Vergnügungsstätten und Sexshops als nicht gebietsverträgliche Nutzungen auszuschließen.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 23.01.2006, Aufstellungsbeschluss
- 26.11.2007, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- 26.11.2007, Erneuter Aufstellungsbeschluss
- 17.12.2007 - 25.01.2008, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 05.05.2008 - 06.06.2008, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 25.08.2008, Satzungsbeschluss
- 29.09.2008, Rechtsverbindlichkeit
Anhänge
Geltungsbereich
- Geltungsbereich (PDF, 3,74 MB)
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 19,59 KB)
Begründung
- Begründung (PDF, 16,37 KB)
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 10,30 KB)