Bebauungsplan 038.1/Bm "Stadtkern"
Das Plangebiet wird begrenzt durch die EB 55 n , B 477, Hauptstraße, Kleine Erft, Parzelle 82 der Flur 22, östliche Begrenzung Parzellen 200,879 und 196 Flur 2 Gemarkung Kenten, südliche Begrenzung Parzelle 881 Flur 2, westliche Begrenzung Parzellen 663, 656 und 660 Flur 2, Chaunyring, Zeißstraße, Bahnlinie Bergheim-Bedburg (südlich bzw. nördlich), westliche Begrenzung Parzelle 158 Flur 1 bis zur Trasse der EB 55 n. Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 06.06.1974, Aufstellungsbeschluss
- 05.07.1974 - 05.08.1974, Öffentliche Auslegung
- 30.09.1974, Satzungsbeschluss
- 18.04.1975, Rechtsverbindlichkeit