Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 038.1/Bm "Stadtkern" - 1. Änderung

Das Plangebiet wird begrenzt durch die EB 55 n, B 477, Hauptstraße, Kleine Erft, Parzelle 82 der Flur 22, östliche Begrenzung Parzellen 200, 879 und 196 Flur 2 Gemarkung Kenten, südliche Begrenzung Parzelle 881 Flur 2, westliche Begrenzung Parzellen 663, 656 und 660 Flur 2, Chaunyring, Zeißstraße, Bahnlinie Bergheim-Bedburg (südlich bzw. nördlich), westliche Begrenzung Parzelle 158 Flur 1 bis zur Trasse der EB 55n. Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 16.05.1977, Aufstellungsbeschluss
  • 23.06.1977 - 15.07.1977, Frühzeitige Behördenbeteiligung
  • 25.08.1977 - 27.09.1977, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 20.09.1977, Bürgerversammlung
  • 14.12.1977 - 16.01.1978, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 28.08.1978, Satzungsbeschluss
  • 15.09.1979, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Fotoausschnitte Bebauungsplan