Bebauungsplan 032/Zi - 6. Änderung
- Plangebiet: Gutenbergstraße, Erftflutkanal, Bundesbahnstrecke Bergheim-Bedburg und Wegeparzelle 217 Flur 4 Gemarkung Zieverich bis Gutenbergstraße - Stadtteil Zieverich - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Verfahrensschritte
- 15.11.1976, Aufstellungsbeschluss
- 16.05.1977, Satzungsbeschluss
- 09.06.1978, Rechtsverbindlichkeit
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
- Bebauungsplan 032/Zi - 9. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 7. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 4. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 3. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 2. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 10. vereinf. Änderung - "Heinrich-Hertz-Straße"
- Bebauungsplan 032/Zi - 1. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 1. vereinfachte Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 1. vereinf. Änderung der 5. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi
Anhänge
Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich
- BP 32_Zi_6.Aend. (PDF, 26,00 MB)