Bebauungsplan 032/Zi - 1. vereinf. Änderung der 5. Änderung
Die rechtsverbindliche Fassung des Bebauungsplanes Nr. 32/BM - 5. Änderung - enthält Festsetzungen, die den heutigen ökonomischen und konstruktiven Zielen des Wohnungsbauwesens entgegenstehen. Das Ziel der vereinfachten Änderung soll es sein, mit der Umwandlung von Dachformen ohne Änderung des Nutzungsmaßes die kurzfristige Durchführbarkeit der Planung zu erleichtern.
- Plangebiet: Lechenicher Straße/B 477, Gutenbergstraße, Heinrich-Hertz-Straße und Sportparkstraße bis B 477 -
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 25.01.1982, Satzungsbeschluss
- 25.01.1982, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.02.1982, Rechtsverbindlichkeit
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
- Bebauungsplan 032/Zi - 9. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 7. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 6. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 4. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 3. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 2. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 10. vereinf. Änderung - "Heinrich-Hertz-Straße"
- Bebauungsplan 032/Zi - 1. Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi - 1. vereinfachte Änderung
- Bebauungsplan 032/Zi
Anhänge
Bebauungsplandarstellung (pdf)
- BP 32_Zi_5.Aend.1.vereinf.Änd (PDF, 20,11 MB)
Begründung
- BP 32_Zi_5 (PDF, 532,87 KB)