Bergheim

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Bebauungsplan 032/Zi - 10. vereinf. Änderung - "Heinrich-Hertz-Straße"

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohnhäusern. Die im ursprünglichen Bebauungsplan
Nr. 32/ZI getroffenen Festsetzungen stehen teilweise im Widerspruch zu dieser Absicht bzw. entsprechen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen. Die Planänderung
dient damit zugleich einer schnelleren Realisierung des Bebauungsplanes.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 12.11.1990, Satzungsbeschluss
  • 12.11.1990, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.12.1990, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung (pdf)

Textliche Festsetzungen

Begründung

Geltungsbereich