Bergheim

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Bebauungsplan 105/Th - 1. vereinf. Änderung - "Römerstraße/Keltenstraße"

Der Bebauungsplan Nr. 105/TH "An der Burg" setzt für den Bereich der 1. Änderung "Allgemeines Wohngebiet" (WA) mit einer III-geschossigen Bebauung und einen Fußweg zwischen "Römerstraße" und "Keltenstraße" fest. Die Überprüfung hat ergeben, dass auf den Fußweg und auf die Baufläche im nördlichen Teil des Plangebiets verzichtet werden kann. Die Zahl der Vollgeschosse ist mit III in der Umgebung von I - II-geschossiger Bebauung an der Römerstraße vollkommen unangemessen und wird auf II geändert. Durch Wegfall der Straßenverkehrsfläche (Fußweg) kann die überbaubare Grundstücksfläche in Richtung Westen erweitert werden. Deren Abgrenzung zur Römerstraße hin in Form einer Baulinie in unterschiedlichem Abstand zur Straße ist aus heutiger Sicht nicht mehr begründbar und wird durch eine Baugrenze parallel zur Straßenbegrenzungslinie ersetzt.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 21.12.1992, Satzungsbeschluss
  • 27.02.1993, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

  • Bebauungsplan 105/TH 1.vereinf. Änd. (PDF, 218,91 KB)Hinweis:
    Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
    Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
    Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

    Die Gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans BP 105/Th sind nicht rechtsverbindlich.