Bergheim

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Bebauungsplan 104/Gn "Am Wasserturm"

- Plangebiet: Honiggasse, Weingartenweg, Weg Flurstück 4 Flur 27, Straße "Am Zehnthof", nördliche Verlängerung der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 323 Flur 27 bis zum Weg Flurstück 63 Flur 27, eine geringe Teilfläche aus Flurstück 59 zur Sicherung der Verkehrsfläche, Weg Flurstück 85 Flur 27, eine 50 m breite Fläche aus dem Flurstück 8 Flur 19, gemessen vom Weg Flurstück 63 Flur 27, Verlängerung der nördlichen Begrenzung dieser Fläche bis zur Gemarkungsgrenze der Flur 19, Weg Flurstücke 3 und 2 bis zur Honiggasse; alle Flure liegen in der Gemarkung Hüchelhoven - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

HINWEIS:

Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 17.10.1975, Aufstellungsbeschluss
  • 21.11.1975 - 21.12.1975, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 01.04.1976, Satzungsbeschluss
  • 28.05.1980, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Gestaltungssatzung

Übersichtskarte zur Gestaltungssatzung

Begründung zur Gestaltungssatzung