Bebauungsplan 112/Na "Alte Landstraße"
Ziel und Zweck des Planverfahrens Nr. 112/NA ist es, dass für das Plangebiet ein Ortsrecht geschaffen wird, damit die mögliche Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach eindeutigen Festsetzungen des Bebauungsplanes beurteilt werden können. Darüber hinaus werden zur Verbesserung der Wohnqualität verkehrsberuhigte Bereiche mit entsprechenden Baumbepflanzungen vorgesehen.
- Plangeltungsbereich: Auenheimer Straße, Alte Landstraße (früher: Hauptstraße) bis zur Grenze der Flur 3, südliche und westliche Planbegrenzung, die Grnezne der Flur 3 und Flur S bis zur Auenheimer Straße, Gemarkung Niederaußem -
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 21.06.1976, Aufstellungsbeschluss
- 21.02.1980 - 20.03.1980, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 20.10.1980 - 20.11.1980, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 23.03.1981, Satzungsbeschluss
- 16.12.1981, Rechtskraft