Bergheim

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Bebauungsplan 013/Na - 3. Änderung

Die rechtsverbindliche Fassung des Bebauungsplanes Nr. 13/NA weist im Übergang zwischen bestehenden und geplanten Wohnbaubereichen und der flächenmäßig überwiegenden Gewerbegebietsfestsetzung einen etwa 50 m breiten Immissionsschutzstreifen als Grünfläche aus. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Immissionsstufenplanung (zum Schutz der Wohnbedürfnisse) sollen a) die Bebauungsplanänderung das Erschließungssystem des Gewerbegebietes, b) die Nutzungsabstufung der gewerblichen Bereiche, c) die Notzungsmöglichkeiten der Grünfläche festgesetzt werden. - Plangebiet: Bundesbahnstrecke Niederaußem - Rommerskirchen, Nord-Süd-Kohlebahn, Asperschlagstraße, Asperschlager Fließ - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. 

HINWEIS:

Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 22.01.1979, Aufstellungsbeschluss
  • 30.04.1979 - 30.05.1979, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 28.09.1979, Satzungsbeschluss
  • 28.05.1980, Rechtskraft

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich

Textliche Festsetzungen