Bebauungsplan 023/Ke "Am Burgberg"
Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 23/KE ist die Neufestsetzung der Baulinien und die Ausnutzung der Gründstücke entsprechend den Ausweisungen des Bebauungsvorschlages für das Gebiet Bergheim-Südwest. - Plangebiet Kenten zwischen Straße "Am Burgberg", der kleinen Erft und einem Graben, der in einer Entfernung von ca. 275 m von der kleinen Erft im rechten Winkel von der Brückenstraße nach Nordwesten abgeht und nach ca. 390 m auf die kleine Erft trifft - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 11.05.1965, Aufstellungsbeschluss
- 30.09.1967, Satzungsbeschluss
- 26.02.1968, Rechtskraft
Anhänge
Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich
- Bebauungsplan 23 Kenten (PDF, 811,63 KB)