Bergheim

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Bebauungsplan 020/Fl - 4. vereinf. Änderung - "Stommelner Straße (K 20)"

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 20/FL - 2. Änderung - setzt für den Bereich der 4. Änderung "öffentliche Verkehrsfläche" fest. Diese Festsetzung resultiert aus der Forderung des Erftkreises als Straßenbaulastträger, der im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 20/FL - 2. Änderung - diese Fläche gesichert wissen wollte, um bei einer Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der K 20 eine Linksabbiegespur in das Baugebiet realisieren zu können. Dieses Konzept wurde zwischenzeitlich vom Erftkreis aufgegeben. Aktuelle Erkenntnisse über Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung, insbesondere in Ortseingangsbereichen, führten zu dieser Entscheidung. Als logische Konsequenz dieser Entwicklung soll ein ca. 3,00 m breiter Streifen, der im o.g. Bebauungsplan als "öffentliche Verkehrsfläche" festgesetzt ist, aufgegeben und den angrenzenden Grundstückseigentümern als "Reines Wohngebiet" - WR - (nicht überbaubare Grundstücksflächen) zugeordnet werden.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 14.09.1992, Satzungsbeschluss
  • 28.10.1992, Rechtskraft

Anhänge

Bebauungsplandarstellung