Bebauungsplan 017/Gn - 1. Änderung
- Plangebiet: Rückwärtige Teilbereiche der Parzellen Nr. 127/52, 125/52, 126/52, 124/52, 123/52, 55/26, 55/25 und 55/24 Flur 23 Gemarkung Hüchelhoven an der Rochusstraße und Brauweilerstraße in Glessen - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 15.11.1976, Aufstellungsbeschluss
- 30.11.1976 - 30.12.1976, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 16.05.1977, Satzungsbeschluss
- 27.02.1978, Rechtsverbindlichkeit
Anhänge
Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich
- Bebauungsplan (PDF, 504,30 KB)