Flächennutzungsplan - 119. Änderung - Stadtteil Büsdorf - "Ehemalige Sportanlage"
Mit der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Bergheim sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukünftige bauliche Nutzung vorbereitet werden.
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung: Änderung der derzeitigen Darstellung von Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz in Wohnbaufläche (W).
* Diese Flächennutzungsplanänderung ist noch nicht wirksam. Sie wurde vom Rat beschlossen, muss aber noch von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. *
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Verfahrensschritte
- 20.12.2010, Aufstellungsbeschluss
- 26.07.2011 - 02.09.2011, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 13.12.2011 - 20.01.2012, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 26.03.2012, Feststellungsbeschluss
- 23.05.2012, Genehmigung
- 06.06.2012, Rechtsverbindlichkeit