Bergheim

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Flächennutzungsplan - 119. Änderung - Stadtteil Büsdorf - "Ehemalige Sportanlage"

Mit der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Bergheim sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukünftige bauliche Nutzung vorbereitet werden.

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung: Änderung der derzeitigen Darstellung von „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ in „Wohnbaufläche (W)“.

* Diese Flächennutzungsplanänderung ist noch nicht wirksam. Sie wurde vom Rat beschlossen, muss aber noch von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. *

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Carola Marx-Flatten,  02271 89-634

Verfahrensschritte

  • 20.12.2010, Aufstellungsbeschluss
  • 26.07.2011 - 02.09.2011, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 13.12.2011 - 20.01.2012, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 26.03.2012, Feststellungsbeschluss
  • 23.05.2012, Genehmigung
  • 06.06.2012, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Begründung

Umweltbericht