Bebauungsplan 005/Gn - Ergänzung und 1. Änderung
- Plangeltungsbereich: L 91 (Flur 24, Flur 25), Wegefläche Flurstück 334 (Flur 25), Flurgrenze Flur 32, Grabenfläche Flurstück 3, Straße "Im Selch", Hohe Straße, nordöstliche und südwestliche Begrenzung des Flurstückes 16 - verlängert bis zur nordöstlichen Grenze des Flurstückes 20 (Abstand von der Hohe Straße: 50 m), Weiterführung dieser Verlängerung bis zur nordöstlichen Begrenzung des Flurstückes 796/533, Anschluss an die L 91. Die Flurstücke 3 bis 796/533 liegen in der Flur 32 Gemarkung Hüchelhoven. Das Plangebiet liegt zwischen der L 91, ehem. Waldstraße und der Hohe Straße - Der Urplan Nr. 5/GN wird durch den Bebauungsplan Nr. 5/GN - Ergänzung und 1. Änderung - ersetzt. Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 25.06.1984, Aufstellungsbeschluss
- 23.06.1986 - 23.07.1986, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 29.09.1986, Satzungsbeschluss
- 10.02.1987, Genehmigung
- 30.06.1987, Rechtsverbindlichkeit