Bebauungsplan 008/Bm - Teilaufhebung
Ziel ist es, den Bebauungsplan Nr. 8/Bergheim in einem Teilbereich aufzuheben.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Gestalterische Festsetzung sind nicht rechtsverbindlilch
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 18.07.2011, Aufstellungsbeschluss
- 01.08.2011 - 02.09.2011, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 17.10.2011, Satzungsbeschluss
- 20.10.2011, Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung
Anhänge
Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich
- Bebauungsplan 8/BM (PDF, 950,71 KB)
Begründung
- Begründung (PDF, 51,33 KB)