Bebauungsplan 017/Gn
- Plangebiet: Südliche Begrenzung der Parzelle 55/24 Flur 23, Ziegelstraße, Brauweilerstraße, Rochusstraße, Parzelle 353 einschließlich eines 9 m breiten Streifens im nördlichen Bereich der Parzelle 352 in Glessen - Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 18.01.1973, Aufstellungsbeschluss
- 10.08.1973 - 10.09.1973, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 29.11.1973, Satzungsbeschluss
- 11.07.1974, Rechtsverbindlichkeit
Anhänge
Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich
- Bebauungsplan (PDF, 801,77 KB)