Bebauungsplan 002/Na "Niederaußem Ost - 1. Teilabschnitt"
Durch den steten Bevölkerungszuwachs im Bereich der Gemeinde Niederaußem hat es sich als notwendig erwiesen, das im Eigentum der Gemeinde stehende Baugelände städtebaulich zu ordnen. Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Verfahrensschritte
- 28.02.1962, Aufstellungsbeschluss
- 11.01.1965 - 11.02.1965, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 10.05.1965, Satzungsbeschluss
- 24.06.1965, Genehmigung
- 27.07.1965, Rechtsverbindlichkeit
Anhänge
Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich
- Bebauungsplan (PDF, 1,38 MB)