Bebauungsplan 004/Na - 1. vereinf. Änderung
Im Wege der vereinfachten Änderung nach § 13 Bundesbaugesetz wird im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4/NA folgendes festgesetzt: a) 2 überbaubare Flächen von 8,1 x 14,0 m, b) 4 Stellplätze (Garagen) Alle übrigen Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungsplanurfassung bleiben gültig. Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.