Bebauungsplan 002/Gl - 1. Änderung
Anstelle der im westlichen Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2/GL vorgesehenen Reihenhäuser soll bei Beibehaltung des Straßennetzes eine Bebauung in Form der 2-geschossigen bzw. 1-geschossigen Eigenheime erfolgen. Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 27.02.1969, Aufstellungsbeschluss
- 30.05.1969 - 30.06.1969, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 13.08.1969, Satzungsbeschluss
- 17.02.1970, Rechtsverbindlichkeit