Flächennutzungsplan - 126. Änderung - "Flächen für die Nutzung Erneuerbarer Energien"
Ziel der 126. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim ist die planungsrechtliche Steuerung der Nutzung von erneuerbaren Energien im Außenbereich. Dies umfasst die Nutzung von Windenergie durch Windkraftanlagen sowie die Nutzung von Solarenergie durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 19.11.2012, Aufstellungsbeschluss
- 30.11.2012 - 11.01.2013, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 05.12.2012, Bürgerinformationsveranstaltung
- 22.06.2015, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- 22.06.2015, Aufstellungsbeschluss
- 27.07.2015 - 04.09.2015, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 30.03.2016 - 02.05.2016, Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 12.04.2016, Bürgerinformationsveranstaltung
- 04.07.2016, Feststellungsbeschluss
- 13.12.2016, Rechtsverbindlichkeit der Teilgenehmigung
- 16.05.2017, Rechtsverbindlichkeit
Anhänge
Flächennutzungsplanänderung (pdf)
- 126. Änderung Teil 1 (PDF, 21,13 MB)
- 126. Änderung Teil 2 genehmigte Fassung Bekanntmachung (PDF, 20,80 MB)
Begründung und Umweltbericht
- Umweltbericht (PDF, 0,97 MB)
- Begründung (PDF, 2,26 MB)
Gutachten
- Gutachten zur Ausweisung von Flächen nebst Planzeichnungen (PDF, 30,86 MB)