Bergheim

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Bebauungsplan 218.1/Ah "An der Kapelle-1"

Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung mit ca. 22 Wohnhäusern am südlichen Ortsrand des Stadtteils Ahe zu schaffen.

Hinweise:
Dieser Plan ist seit dem 16.01.2014 rechtsverbindlich. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) ist seit dem 17.01.2014 rechtsverbindlich.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zum Erwerb von Grundstücken haben, wenden die sich Bitte an das Immobilienportal
http://www.o-im.de/bergheim/start.php

Übersichtskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 17.12.2012, Aufstellungsbeschluss
  • 04.04.2013 - 03.05.2013, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 02.10.2013 - 04.11.2013, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 16.12.2013, Satzungsbeschluss
  • 16.01.2014, Rechtsverbindlichkeit
  • 17.01.2014, Rechtsverbindlichkeit der Gestaltungssatzung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Begründung

Umweltbericht

Gestaltungsplan

Gestaltungssatzung

Begründung zur Gestaltungssatzung