Bebauungsplan 008/Qu - Aufhebung
Ziel ist es, den Bebauungsplan aufzuheben und eine Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB zu ermöglichen.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung 6.2 Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Herr Mathias Dieckmann, 02271 89-633, mathias.dieckmann@bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 18.11.2013, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- 02.01.2014 - 03.02.2014, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange