Bebauungsplan 172/Bm "Kreishaus"
Der durch den Textbebauungsplan erfaßte Bereich ist für den Neubau des Kreishauses des Erftkreises vorgesehen. Zu der Entscheidung für den Standort haben die im Stadtgebiet vorhandenen bergbaubedingten Restriktionen im Grund und Boden ebenso beigetragen wie die notwendige Anbindung an das überortliche Verkehrsnetz und den ÖPNV.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Verfahrensschritte
- 18.02.1991, Aufstellungsbeschluss
- 28.02.1991 - 28.03.1991, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 06.05.1991 - 22.05.1991, Eingeschränkte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 27.05.1991, Satzungsbeschluss
- 14.01.1992, Genehmigung
- 20.03.1992, Rechtsverbindlichkeit